Steuerrecht bei der Kanzlei Wintzer Rechtsanwälte & Steuerberater in Gotha
Abwehrberatung bei Konflikten mit dem Finanzamt und im Steuerstrafrecht
Das Steuerrecht wird für viele Mandanten erst dann akut, wenn das Finanzamt tätig geworden ist, ein belastender Steuerbescheid vorliegt oder eine Auseinandersetzung mit der Finanzbehörde bereits begonnen hat. In solchen Situationen stehen wir Ihnen mit einer klar strukturierten Abwehrberatung zur Seite. Wir unterstützen insbesondere bei Konflikten mit dem Finanzamt, bei der Prüfung und Anfechtung von Steuerbescheiden, bei außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen sowie im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen und steuerstrafrechtlichen Vorwürfen.
Gerade in steuerlichen Konfliktlagen kommt es auf eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen, die Einhaltung von Fristen und eine rechtlich saubere Einordnung des Sachverhalts an. Wir begleiten Sie bei der Kommunikation mit Finanzbehörden und Gerichten, prüfen die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten des weiteren Vorgehens und entwickeln eine belastbare Strategie für die Auseinandersetzung.
Erbschaftsteuer, Erklärungen und steuerliche Bewertung
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der Erbschaftsteuer. In der Praxis wenden sich Mandanten häufig an uns, wenn sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert worden sind, eine Anzeige nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz erforderlich wird oder wenn im Zusammenhang mit einem Erbfall steuerliche Fragen plötzlich konkret werden. Wir unterstützen bei der Erbschaftsteuererklärung, bei Bewertungserklärungen und bei der steuerlichen Bewertung des Nachlasses. Das betrifft einfache ebenso wie komplexe Fälle, etwa bei Immobilien, Betriebsvermögen, Gesellschaftsbeteiligungen oder sonstigen werthaltigen Vermögensgegenständen.
Wir beraten zudem bei Schenkungsteuer und bei Erbfällen mit Auslandsbezug, etwa wenn Vermögen im Ausland belegen ist oder ein Erwerb aus dem Ausland erfolgt. Gerade in diesen Fällen stellen sich häufig schwierige Bewertungs- und Abgrenzungsfragen, die sorgfältig aufgearbeitet werden müssen. Wir unterstützen dabei, die erforderlichen Erklärungen vollständig und rechtlich fundiert vorzubereiten und gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar darzustellen.
Steuerliche Prüfung und Bewertung von Immobilien, Verträgen und Gestaltungen
Die steuerlichen Folgen bestehender Gestaltungen werden häufig erst sichtbar, wenn Vermögen übertragen, Immobilien veräußert oder vertragliche Regelungen überprüft werden müssen. Das Steuerrecht betrifft Immobilienbesitzer in einer Vielzahl von Fallkonstellationen, insbesondere beim Erwerb, in der Bewirtschaftungsphase, bei der Veräußerung sowie bei der unentgeltlichen Übertragung im Wege der Schenkung oder im Erbfall. Wir unterstützen bei der steuerlichen Prüfung und Bewertung solcher Sachverhalte und arbeiten die steuerlichen Auswirkungen bestehender Verträge und Gestaltungen sorgfältig auf.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Schnittstelle des Steuerrechts mit zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen. Das betrifft etwa Übertragungsverträge, gesellschaftsrechtliche Regelungen, Nachlasskonstellationen, erbrechtliche Auseinandersetzungen sowie familienrechtlich geprägte Vermögensverschiebungen mit steuerlicher Relevanz. Gerade wenn Immobilien, Vermögen oder Beteiligungen betroffen sind, ist eine rechtlich und steuerlich abgestimmte Prüfung entscheidend.
