Fachanwältin für Sozialrecht in Gotha
Rechtsanwältin Katrin Wintzer ist Fachanwältin für Sozialrecht in Gotha. Sie berät und vertritt gegenüber Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Jobcentern, Agentur für Arbeit und weiteren Sozialleistungsträgern.
Sozialrechtliche Beratung und Vertretung
Sozialrechtliche Bescheide betreffen häufig die finanzielle Absicherung, die gesundheitliche Versorgung oder die Teilhabe am täglichen Leben. Wir prüfen Bescheide, führen Widerspruchsverfahren und vertreten Mandantinnen und Mandanten in Klageverfahren vor den Sozialgerichten.
Schwerpunkte sind Pflegegrad und Pflegeleistungen, Erwerbsminderungsrente, Grad der Behinderung und Merkzeichen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Pflegegrad und Pflegeleistungen
Wurde ein Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig festgestellt, prüfen wir den Bescheid, das Pflegegutachten und die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern in welchem Umfang Selbstständigkeit und Fähigkeiten beeinträchtigt sind.
Wir vertreten auch bei Anträgen auf Höherstufung. Typische Fälle betreffen beispielsweise die Folgen eines Schlaganfalls, Demenz, Parkinson, neurologische oder psychische Erkrankungen sowie erhebliche körperliche Einschränkungen.
Erwerbsminderungsrente
Bei der Erwerbsminderungsrente ist entscheidend, in welchem zeitlichen Umfang aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gearbeitet werden kann.
Wir vertreten bei der Beantragung und Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente sowie bei der Weitergewährung einer befristeten Rente. Dabei prüfen wir ärztliche Befundberichte, Rehabilitationsberichte und sozialmedizinische Gutachten.
Grad der Behinderung und Schwerbehindertenrecht
Bei der Feststellung des Grades der Behinderung kommt es auf die Auswirkungen aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit an. Einzelne GdB-Werte werden nicht einfach zusammengerechnet.
Wir vertreten bei der erstmaligen Feststellung oder Erhöhung des GdB, bei der Anerkennung von Merkzeichen und bei einer beabsichtigten Herabsetzung.
Krankengeld und gesetzliche Krankenversicherung
Wir beraten und vertreten, wenn Krankengeld abgelehnt, eingestellt oder zurückgefordert wird. Dies betrifft beispielsweise Streitigkeiten über die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit, die Einschätzung des Medizinischen Dienstes oder eine Aufforderung der Krankenkasse zur Beantragung einer Rehabilitationsleistung.
Darüber hinaus vertreten wir bei Streitigkeiten über medizinische Behandlungen, Hilfsmittel und Rehabilitationsleistungen.
Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Wir vertreten gegenüber Berufsgenossenschaften und anderen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abgelehnt wird oder Streit über die gesundheitlichen Folgen und die zustehenden Leistungen besteht.
Dies betrifft beispielsweise berufsbedingte Wirbelsäulenerkrankungen, Hauterkrankungen, Lärmschwerhörigkeit und andere arbeitsbedingte Gesundheitsschäden.
Arbeitslosengeld und Grundsicherungsgeld
Gegenüber der Agentur für Arbeit vertreten wir beispielsweise bei Sperrzeiten, dem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs sowie bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden.
Gegenüber dem Jobcenter bearbeiten wir Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Geldleistung heißt seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld und hat das frühere Bürgergeld abgelöst. Typische Streitpunkte sind Einkommen und Vermögen, Kosten der Unterkunft, Leistungsminderungen sowie Aufhebungs- und Erstattungsbescheide.
Widerspruch und Klage im Sozialrecht
Wurde eine beantragte Sozialleistung abgelehnt oder eine bestehende Leistung gekürzt oder eingestellt, prüfen wir den Bescheid und die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs. Soweit erforderlich, nehmen wir Akteneinsicht und werten medizinische Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen aus.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, prüfen und führen wir das Klageverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht. Aufgrund unseres Kanzleisitzes in Gotha führen wir regelmäßig Verfahren vor dem Sozialgericht Gotha und vertreten darüber hinaus bundesweit in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Was kann ich tun, wenn mein Pflegegrad abgelehnt wurde?
Gegen die Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. Für die Begründung sollten insbesondere das Pflegegutachten und die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag geprüft werden.
Was kann ich tun, wenn meine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde?
Nach einer Ablehnung sollte geprüft werden, wie die Rentenversicherung das gesundheitliche Leistungsvermögen bewertet hat und welche medizinischen Unterlagen und Gutachten dieser Bewertung zugrunde liegen.
Werden einzelne Grade der Behinderung zusammengerechnet?
Nein. Entscheidend ist eine Gesamtbewertung aller Funktionsbeeinträchtigungen und ihrer Auswirkungen.
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen einen Sozialleistungsbescheid?
Bei einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung beträgt die Widerspruchsfrist regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des konkreten Bescheides.
Vertritt die Kanzlei auch vor dem Sozialgericht Gotha?
Ja. Rechtsanwältin Katrin Wintzer führt als Fachanwältin für Sozialrecht Widerspruchs- und Klageverfahren und vertritt Mandantinnen und Mandanten vor den Sozialgerichten.
