Fachanwältin für Familienrecht in Gotha
Rechtsanwältin Katrin Wintzer berät und vertritt bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich und weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten.
Familienrechtliche Beratung und Vertretung
Familienrechtliche Konflikte betreffen häufig nicht nur persönliche Beziehungen, sondern auch die wirtschaftliche und rechtliche Lebensgrundlage der Beteiligten. Rechtsanwältin Katrin Wintzer ist Fachanwältin für Familienrecht und berät Mandantinnen und Mandanten in Gotha und darüber hinaus außergerichtlich und gerichtlich.
Zu den Schwerpunkten gehören insbesondere Trennung und Scheidung, Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzungen, Sorge- und Umgangsrecht sowie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Trennung und Scheidung
Bereits mit der Trennung entstehen zahlreiche rechtliche Fragen. Zu klären sind unter anderem die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung der laufenden Kosten, Unterhaltsansprüche und der weitere Umgang mit gemeinsamem Vermögen.
Im Scheidungsverfahren übernehmen wir die anwaltliche Vertretung und beraten zu den mit der Scheidung verbundenen Folgesachen. Dazu gehören insbesondere Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt sowie Fragen zu gemeinsamen Immobilien und sonstigem Vermögen.
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Bereits mit der Trennung entstehen zahlreiche rechtliche Fragen. Zu klären sind unter anderem die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung der laufenden Kosten, Unterhaltsansprüche und der weitere Umgang mit gemeinsamem Vermögen.
Im Scheidungsverfahren übernehmen wir die anwaltliche Vertretung und beraten zu den mit der Scheidung verbundenen Folgesachen. Dazu gehören insbesondere Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt sowie Fragen zu gemeinsamen Immobilien und sonstigem Vermögen.
Kindesunterhalt
Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich insbesondere nach dem Einkommen der Eltern, dem Alter des Kindes und der jeweiligen Betreuungsform.
Wir beraten und vertreten bei der Berechnung, Durchsetzung und Abänderung von Kindesunterhalt. Dies gilt auch bei besonderen Betreuungsmodellen, etwa einem erweiterten Umgang oder einem Wechselmodell.
Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
Bei einer Scheidung ist häufig zu klären, wie das während der Ehe erworbene Vermögen auseinanderzusetzen ist. Der Zugewinnausgleich kann Immobilien, Bankguthaben, Kapitalanlagen, Unternehmensbeteiligungen und sonstige Vermögenswerte betreffen.
Wir prüfen Auskunftsansprüche, Vermögensverzeichnisse und Wertermittlungen und begleiten die außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung.
Vermögen, Immobilien und Unternehmen bei Trennung und Scheidung
Bei wirtschaftlich komplexen Trennungen stellen sich häufig Fragen zur Bewertung von Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen, Kapitalanlagen und sonstigem Vermögen.
Wir beraten und vertreten bei Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzungen und der Gestaltung tragfähiger Scheidungsfolgenvereinbarungen. Soweit steuerliche Fragen betroffen sind, kann Steuerberater Erik Wintzer unmittelbar in die Beratung einbezogen werden.
Sorge- und Umgangsrecht
Nach einer Trennung müssen Eltern häufig Regelungen zur elterlichen Sorge, zum gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder und zum Umgang treffen.
Wir unterstützen bei der Entwicklung außergerichtlicher Lösungen und vertreten in familiengerichtlichen Verfahren, wenn eine Einigung nicht möglich ist oder eine gerichtliche Regelung erforderlich wird.
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Durch einen Ehevertrag können insbesondere der Güterstand, Unterhaltsfragen und der Versorgungsausgleich geregelt werden. Auch während einer Trennung können Vereinbarungen über die Folgen einer Scheidung getroffen werden.
Wir prüfen bestehende Vereinbarungen und beraten bei der Gestaltung von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Beratung in Gotha und online
Besprechungen finden regelmäßig in unserer Kanzlei in Gotha statt. Nach Vereinbarung sind auch telefonische Besprechungen und Online-Beratungen möglich.
Sie möchten eine familienrechtliche Angelegenheit besprechen? Vereinbaren Sie einen Termin unter 03621 8293834 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
